Glossar
Glossar
Ein Kreditvertrag ist in einer Sprache geschrieben, die im Alltag selten vorkommt. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe mit kurzen Erklärungen, damit Sie beim Lesen der Bedingungen verstehen, worum es geht, und dem Kreditgeber gezielte Fragen stellen können.
Ein unverständliches Wort im Vertrag ist keine Kleinigkeit. Oft steckt genau dahinter eine Zahlung, von der Sie nichts wussten.
Die Definitionen sind vereinfacht und stützen sich auf das russische Gesetz über den Verbraucherkredit. Sie helfen bei der Orientierung in den Unterlagen, ersetzen aber weder den Gesetzestext noch die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Kredit und Kreditgeber
- Verbraucherkredit
- Geld, das ein Unternehmen einer Privatperson für persönliche Zwecke leiht, die nichts mit einer unternehmerischen Tätigkeit zu tun haben. Die Regeln für solche Kredite legt in Russland das Gesetz Nr. 353-FZ fest.
- MFO
- Mikrofinanzorganisation – ein Unternehmen, das Kredite vergibt, meist kleine Beträge für kurze Zeit. Es muss im staatlichen Register eingetragen sein, das die Bank von Russland führt.
- Inkassounternehmen
- Ein Unternehmen, das überfällige Schulden im Auftrag des Kreditgebers oder nach dem Kauf der Forderung eintreibt. Sein Vorgehen ist gesetzlich begrenzt: Drohungen und Druck sind unzulässig.
Bedingungen und Kosten
- PSK (Gesamtkosten des Kredits)
- Kennzahl, die Zinsen und Pflichtzahlungen laut Vertrag umfasst. Sie steht in einem quadratischen Kasten oben rechts auf der ersten Seite des Vertrags.
- Individuelle Bedingungen
- Teil des Vertrags mit den Eckdaten Ihres Kredits: Betrag, Laufzeit, Zinssatz, Art und Höhe der Raten, Haftung bei Zahlungsverzug.
- Tilgungsplan
- Zeitplan, nach dem Sie die Schuld zurückzahlen: Termine, Beträge und die Aufteilung jeder Rate in Zinsen und Hauptschuld.
- Vertragsstrafe
- Strafzahlung oder Verzugszinsen bei Verstößen gegen den Vertrag, meist bei verspäteter Zahlung. Ihre Höhe steht in den individuellen Bedingungen; diesen Punkt sollten Sie deshalb vor der Unterschrift lesen.
Rückzahlung und Schutz
- Zahlungsverzug
- Situation, in der eine Rate nicht zum im Tilgungsplan genannten Termin gezahlt wurde. Ab diesem Zeitpunkt fällt meist eine Vertragsstrafe an, und der Vorgang kann in die Kreditgeschichte eingehen.
- Restrukturierung
- Änderung der Rückzahlungsbedingungen nach Vereinbarung mit dem Kreditgeber, etwa eine längere Laufzeit oder eine vorübergehend niedrigere Rate. Der Kreditgeber kann zustimmen oder ablehnen.
- Vorzeitige Rückzahlung
- Rückzahlung eines Kredits vor Ablauf der Laufzeit, ganz oder teilweise. Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt kann der Kredit ohne Benachrichtigung des Kreditgebers zurückgezahlt werden, mit Zinsen nur für die tatsächliche Nutzungsdauer.
- Kreditgeschichte
- Angaben über Ihre Kredite und darüber, wie Sie sie zurückzahlen. Sie werden bei Kreditauskunfteien gespeichert; ein regelmäßiger Blick hinein hilft, einen fremden Vertrag auf Ihren Namen rechtzeitig zu bemerken.
- Selbstsperre
- Vermerk, den eine Person selbst eintragen lässt, damit ihr keine Verbraucherkredite und -darlehen gewährt werden. In Russland seit dem 1. März 2025 über das staatliche Dienstleistungsportal oder ein multifunktionales Bürgerzentrum möglich.
Verwandte Rubriken
- Grundlagen
Wie ein Verbraucherkredit aufgebaut ist, woraus sich die Mehrkosten ergeben, wer Kredite vergeben darf und welche Rechte das Gesetz Kreditnehmern gibt.
- Dokumente
Individuelle und allgemeine Bedingungen, Tilgungsplan, Antrag auf Zusatzleistungen und Bescheinigung über die Tilgung: wozu jedes Dokument dient.
- FAQ
Kurze Antworten zu den Kosten eines Kredits, zu Verzug und Schulden, zu Betrügern und zum Schutz vor Krediten, die auf Ihren Namen aufgenommen werden.
- Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Hilfen: Vertrag lesen, Kreditgeber prüfen, bei Zahlungsverzug richtig vorgehen und eine Selbstsperre für Kredite einrichten.
Quellen
- Föderales Gesetz Nr. 353-FZ vom 21. Dezember 2013 „Über den Verbraucherkredit (Darlehen)“
- Verzeichnis der Finanzmarktteilnehmer der Bank von Russland (allgemeiner Verweis)
Das Nachschlagewerk gibt das russische Föderale Gesetz Nr. 353-FZ „Über den Verbraucherkredit (Darlehen)“ sowie öffentlich zugängliche Materialien der Bank von Russland wieder. Das Gesetz wird von Zeit zu Zeit ergänzt. Gleichen Sie deshalb vor der Unterschrift die geltende Fassung und den Text Ihres eigenen Vertrags ab und wenden Sie sich im Streitfall an einen Rechtsanwalt.